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Vorrangige Leistungen

Das Bürgergeld ist vom Gesetzgeber als sogenannte "nachrangige" Sozialleistung definiert. Das bedeutet, dass Bürgergeld erst gezahlt wird, wenn keine anderen sogenannten vorrangigen Leistungsansprüche bestehen.

Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen oder Institutionen, die geeignet sind, Ihre Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.

Diese Leistungen müssen von Ihnen in Anspruch genommen werden. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie selbst zu stellen.

Hier sind einige Beispiele für vorrangige Leistungen:

  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.

Einen umfassenden Überblick über die vorrangigen Leistungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!

Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher ab Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.

Hier finden Sie einen kurzen Erklär-Film zu den Online-Services, mit denen wir Ihnen einen sicheren Kommunikationsweg anbieten. Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.

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